Aufgaben und Pflichten


... lassen uns wachsen


Selbst Vermieter im Wohn- und gewerblichen Bereich, kennen wir die Anforderungen an potentielle Interessenten, sowie die Grundlagen und Notwendigkeiten für ein funktionierendes Mietverhältnis. Wir entlasten Sie als Eigentümer von Ihren Aufgaben und Pflichten als Vermieter.
Das Ausmaß der Aufgabenübertragung richtet sich dabei stets nach den Wünschen des Eigentümers.
(s. hierzu auch Pkt. C Sondereigentums-Verwaltung)

Wir bieten Ihnen:
  • Betreuung des Vermieters in allen allgemeinen Belangen des Mietverhältnisses
         – Bearbeitung aller Mieteranfragen
         – Beratung bei Einzelmaßnahmen
         – Aufsetzen des Mietvertrages
         – Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen
         – Abnahme/Übergabe der Wohnung/gewerblichen Einheit
         – Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
         – Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
         – Abschluss erforderlicher Wartungsverträge
         – Schriftverkehr, telefonischer Kontakt mit dem Wohnungseigentümer, Behörden, Handwerkern und Dritten
         – Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit
           dem Mietverhältnis
  • Betreuung des Vermieters in allen kaufmännischen Belangen des Mietverhältnisses
         – Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
         – Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang
           stehenden Zahlungsverkehrs
         – Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen
           zustehen
         – Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
         – Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
         – Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter
           Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
         – Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der
           Betriebskostenvorauszahlungen
         – Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
         – Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung
           für Eigentümer
         – Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
         – Mittelfristige Instandhaltungsplanung
         – Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Betreuung des Vermieters in allen technischen Belangen des Mietverhältnisses
         – Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objekts
         – Regelmäßige Überwachung des technischen Wohnungs-/Objektzustandes
         – Bearbeitung von Schlüssel- und Zylinderbestellungen
         – Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen
         – Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Fach- und Hilfskräften
         – Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
         – Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
         – Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen
         – Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
         – Abwicklung von Versicherungsschäden
         – Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung des Energieausweises
Sie möchten gerne mehr zu unserer Betreuung Ihrer Immobilie in der Miet-Verwaltung erfahren?
Dann freuen wir uns auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme (06728.289123), oder senden Sie uns eine Fax-Nachricht oder E-Mail (auch als Druckdatei im PDF-Format)


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