Ihr Eigentum


... in guten Händen


Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungs- und/oder Geschäfts-Eigentumsanlage allen Wohnungs-, Gewerbe- und Teileigentümern gemeinsam zusteht. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist wichtig, notwendig und praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.

Wir sehen uns als Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauens- verhältnis zwischen den jeweiligen Eigentümern, der Gemeinschaft und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Verlässlichkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Seriosität, sowie geordneten Vermögens- verhältnissen, auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen voraus, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Verwaltung erforderlich sind.